Bei dieser von Polizei und Versicherungen empfohlenen Codierung werden Adresse und Initialen des Eigentümers in verschlüsselter Form in den Rahmen des Fahrrades eingraviert.
Für dünnwandige – oder Carbon-Rahmen – gibt es auch die Möglichkeit der Codierung über einen speziellen Aufkleber, normal werden die Rahmen mit einem Nadelmarkiergerät genadelt. Durch die Codierung werden Diebe abgeschreckt und der Handel mit gestohlenen Rädern erschwert.
Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem zweirädrigen Diebesgut nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des Rads ist. Die Codierung erschwert also mehr als nur den Weiterverkauf, insbesondere den über Flohmärkte oder via Internet.
Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt. Eine Codierung kann, wie die bisherige Erfahrung lehrt, die Zahl der Diebstähle also deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen.
Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Codierverfahren und ist einfach: Ein Nadelmarkiergerät oder ein spezieller Aufkleber verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads einen verschlüsselten personenbezogenen Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht. Sie setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Ortes, in dem der:die Eigentümer:in wohnt, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümer:in-Initialen, möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung. Es handelt sich um den sogenannten - „Ein Code“. Eine ausführliche Erklärung ist hier.
Der Vorteil: Polizei oder Fundbüro erkennen anhand des Codes sofort den:die Eigentümer:in des Fahrrads und können ihn im Falle eines Diebstahls informieren – ohne Rückgriff auf Datenbanken. Die Rahmennummer allein gibt nicht genügend Informationen. Sie wird vom Hersteller ohne erkennbares System eingestanzt – mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei. 90 Prozent aller aufgefundenen Räder finden trotz Rahmennummer nicht mehr zu dem Menschen zurück, dessen Eigentum es ist, weil dieser sein Rad nicht eindeutig beschreiben kann. Hier schafft die Fahrradcodierung Abhilfe.
Die Codierung kann aber auch für andere Wertgegenstände z.B. Rollatoren, Rollstühle verwendet werden. Mit dem Code-Generator vom ADFC-Fachausschuss Technik kann jeder in wenigen Schritten den für ihn geltenden Code ermitteln.
Die Codierung beginnt mit dem KFZ-Kennzeichen der Region. Anschließend folgt die in Niedersachsen 2-stellige Schlüsselzahl für die Gemeinde. Die nächsten 5 Ziffern bilden den Code für die Straße. Nach dem Straßencode wird die Hausnummer 3-stellig angegeben. Den Schluss bilden die Eigentümer:in-Initialen und das Codier-Jahr. Ein fertiger Code sieht so aus, wie auf dem folgenden Bild.
Bitte folgende Unterlagen zu unserem Termin mitbringen ganz WICHTIG und bereithalten:
Ist kein Kaufbeleg oder Eigentumsnachweis vorhanden können wir eine Eigentumserklärung erstellen, die bei Bedarf der Polizei vorgelegt werden kann.
Die nächsten Termine erfährst Du in der örtlichen Tagespresse, auf unserer Internetseite unter Termine und im Touren und Veranstaltungsportal. Dabei notiert sind auch die Kosten für die Codierung.
erhälst Du auch bei Jörg Kappmeyer, E-Mail: codierung [at] adfc-osterholz.de Tel. +49 4791 931068.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler:innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die ebenfalls laut StVZO zwingend sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrende:r im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise das Abbiegen durch Handzeichen ankündigst. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachte immer die für alle Verkehrsteilnehmende gültigen Regeln – und sei nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der:die Fahrer:in in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec, auch S-Pedelec genannt, unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.