Buchholz, Diepholz und Hude weisen auf Überholabstände hin
Innerorts gilt nach der Straßenverkehrsordnung ein Überholabstand von 1,50 m, wenn Autos Menschen mit dem Fahrrad innerorts überholen. In verschiedenen Orten wird an der Straße darauf hingewiesen.
An Orten, an denen wir keine Radwege haben, sind wir mit dem Rad angehalten und oft gezwungen, auf der Fahrbahn zu fahren. Meistens sind die Wege neben der Straße
- nicht auf der richtigen Straßenseite oder
- sie sind keine richtigen Wege, sondern eher Trampelpfade oder
- sie sind nicht vorhanden oder
- sie sind einfach keine Radwege.
Denn ohne das blaue Schild mit dem weißen Rad darauf, in den Ausführungen mit und ohne Fußgänger:in-Symbol (StVO-Zeichen 237, 240, 241), ist ein Weg neben der Fahrbahn kein Radweg, sondern ein Gehweg. Und das heißt dann: auf die Fahrbahn.
Nach der Straßenverkehrsordung §5 gilt
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen
Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Hierauf weisen verschiedene Orte in Niedersachsen mit Hinweisschildern oder Fahrrädern am Straßenrand hin. In Hude wurden Fahrräder mit einem großen Herz an verschiedenen Stellen aufgestellt, die sehr freundlich darauf aufmerksam machen, mit dem richtigen Abstand zu überholen.
Im Bild links oben ist ein Beispiel aus Diepholz. Diepholz hat auch Fahrradstreifen und weist darauf hin, dass auch wenn ein Rad im Streifen unterwegs ist, trotzdem ein Überholabstand von 1,5 m einzuhalten ist. Das wäre sicherlich auch ein sinnvoller Hinweis für unser Nachbarbundesland Bremen. Oben rechts ist ein Hinweis aus Buchholz in der Nordheide. Dort gibt es auch auf einigen Straßen Fahrradsymbole auf der Fahrbahn und eben die Schilder, die auf den richtigen Abstand hinweisen und auch solche, unten rechts im Bild, die auf Fahrräder auf der Fahrbahn hinweisen und, dass diese dort zu Recht sind.
Im Bild unten links ist noch ein Schild aus Diepholz, dass allen zeigt, dass Radfahrstreifen fürs Fahrrad da sind und nicht einfach mit dem Auto überfahren werden dürfen.