Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Osterholz

Auf dem Bild fahren Radler:innen zu zweit nebeneinander über einen Feldweg gesäumt mit großen Bäumen

Radler:innen als Verband © Dr. Henrik Lipskoch

Genehmigungs- oder Anmeldepflicht für bestimmte Rad-Verbände

In bestimmten Situationen sind auch Rad-Verbände genehmigungspflichtig oder auch anmeldepflichtig

Radtouren müssen wir im Allgemeinen nicht als Verband anmelden oder genehmigen lassen. In bestimmten Fällen kann es dann doch vorkommen.

Genehmigungspflicht

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO gibt ausführlich vor, wann Veranstaltungen mit Fahrrädern
genehmigungspflichtig sind, siehe Abschnitt Zu § 29 Übermäßige Straßenbenutzung. Dort heißt es unter

IV. Erlaubnispflichtige Veranstaltungen, 2. Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,

b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,

Sollten wir demnach mehr als 100 Personen bei einer Radtour haben, dann wäre diese erlaubnispflichtig. Das kann etwa der Fall sein, wenn viele Menschen mit dem Rad quer durch ein oder mehrere Bundesländer fahren möchten. Kommen dann vielleicht 150 Räder zusammen, kann es auch so genehmigt werden, dass diese bestimmte Freiräume lassen und etwa in größeren Gruppen mit Lücken fahren müssen. Die Lücken wären dann zum Einscheren für den übrigen Verkehr, nach § 27 Abs. 2 StVO.

Die Verwaltungsvorschrift gibt auch einen Hinweis für welche Straßen die Genehmigung erforderlich wird: auf Landesstraßen, hauptsächlich außerorts, und Bundesstraßen.

Radfahrt als Versammlung

Führen wir Fahrten mit 1,5 m Poolnudeln durch, dann könnte das als Versammlung ausgelegt werden und dann werden diese nicht genehmigungspflichtig, sondern anmeldepflichtig. Veranstaltungen mit Kundgebungscharakter , wie eine Fahrraddemo oder eine Kiddical Mass, sollten deshalb nach dem Versammlungsgesetz angemeldet werden.
 

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Ein Mann codiert mit einem Nadeldrucker ein auf der Seite liegendes Fahrrad, während die Besitzerin zuschaut.

Fahrrad-Codierung

Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie…

ADFC-Osterholz Ergebnisse Fahrradklimatest

Ergebnisse des Fahrradklimatest 2024

Ergebnisse des Fahrradklimatest 2024

Ampeldrücker für Radler und Fußgänger

Radverkehr sicherer und zügiger machen – Bettelampeln abschaffen

Radverkehr sicherer und zügiger machen – Bettelampeln abschaffen.

Zu sehen ist das Gebäude des alten Kleinbahnhofs mit Dach und drei Gauben bei Dämmerung. Die Tür mit der Überschrift Osterholz-Scharmbeck ist grün und violett beleuchtet

Aktiventreffen des ADFC Osterholz-Scharmbeck

Aktiventreffen des ADFC Osterholz-Scharmbeck

Vorstand-ADFC-Osterholz

Der Vorstand des ADFC-Osterholz

Zeigen Abstand

Abstandregeln beim Überholen

Der gesetzliche Abstand beträgt 1,50 m innerorts und 2,00 m außerorts.

Bilder zeigen die neuen Trassen

4. Sitzung des Dialogforums B 74 neu Ortsumgebung Ritterhude

4. Sitzung des Dialogforums B 74 neu Ortsumgebung Ritterhude

Im Vordergrund in der Mitte ist ein Fahrrad mit einem großen Herz, welches das Fahrrad verdeckt. Auf dem Herz steht bitte mit 1,50 m Abstand überholen. An den Seiten sind Hinweisschilder, die auf Seitenstreifen für Fahrräder, Überholabstand innerorts und auf Fahrräder auf der Fahrban hinweisen

Buchholz, Diepholz und Hude weisen auf Überholabstände hin

Innerorts gilt nach der Straßenverkehrsordnung ein Überholabstand von 1,50 m, wenn Autos Menschen mit dem Fahrrad…

Fußweg Radfahrer frei.... Was bedeutet das?

Fußweg Radfahrer frei.... Was bedeutet das?

https://osterholz.adfc.de/artikel/genehmigungs-oder-anmeldepflicht-fuer-bestimmte-rad-verbaende

Bleiben Sie in Kontakt