Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Osterholz

Zeigt Radler beim Üben auf dem Fahrsicherheitsparcours

Fahrsicherheitstraining © Klaus Plump ADFC Osterholz

ADFC Osterholz bietet Fahrsicherheitstraining für Radler an

ADFC Osterholz bietet Fahrsicherheitstraining für Radler an

Das Training richtet sich an alle, die im Fahrradalltag noch mehr Sicherheit bekommen möchten - beim Bremsen, Kurvenfahren, in Balance bleiben, beim Handzeichen geben und auch wenn es mal eng und langsam wird. Dieses Training kann auch von Firmen und Vereinen gebucht werden. Einige Berufsgenossenschaften bezuschussen das Fahrsicherheitstraining. In dem vierstündigen Fahrsicherheitstraining gibt es in lockerer Atmosphäre wichtige fahrtechnische Tipps zur Grundhaltung, zum sicheren Bremsen und zum Verhalten in Kurven. Die in diesem Training erlernten Fähigkeiten sind auch geeignet, im Alltagsverkehr das Fahrrad sicher und souverän in kritischen Situationen zu beherrschen. Der Kurs ist auch für Fahrende von Pedelecs geeignet.
Radfahrende im täglichen Straßenverkehr werden heute mit komplexen Verkehrsabläufen konfrontiert. Die Fahrrad-Sicherheitstrainer:innen des ADFC Osterholz geen zur Einführung zunächst Informationen zu Verkehrsregeln und praktische Hinweise zum sicheren Radfahren, z. B. das Anfahren mit dem Fahrrad nach einem verkehrsbedingten Halt an Ampeln. Neben der richtigen Pedalstellung kann insbesondere beim Anfahren mit dem Pedelec die Hilfe des Motors in Anspruch genommen werden. Aber auch Gleichgewichtsübungen wie Slalom fahren, enge Radien fahren oder das Ausweichen tragen zum sicheren Fahren bei. Wenn es dann doch unerwarteterweise zu einer gefährlichen Situation kommen sollte, wird auch das Anhalten und Bremsen mit gezielten Übungen trainiert. Dazu gehören das Anhalten und Weiterfahren, punktgenaues Anhalten und Bremsen mit blockiertem Hinterrad. Weiter bietet der ADFC Osterholz in Kooperation mit der Polizei Osterholz und dem Landkreis Osterholz Pedelec Trainings an. Die Termine sind unter https://www.landkreis-osterholz.de/musterhaus angegeben.
Weitere Informationen gibt es unter fahrsicherheit [at] adfc-osterholz.de.

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Ampeldrücker für Radler und Fußgänger

Radverkehr sicherer und zügiger machen – Bettelampeln abschaffen

Radverkehr sicherer und zügiger machen – Bettelampeln abschaffen.

Zu sehen ist das Gebäude des alten Kleinbahnhofs mit Dach und drei Gauben bei Dämmerung. Die Tür mit der Überschrift Osterholz-Scharmbeck ist grün und violett beleuchtet

Aktiventreffen des ADFC Osterholz-Scharmbeck

Aktiventreffen des ADFC Osterholz-Scharmbeck

Eine Radlerin mit weißem Helm und schwarzer Jacke blickt mit einer anderen mit blau-gelben Helm und roter Jacke auf eine aufgefaltete Landkarte

AG-Touren

Unsere ADFC-Tourenleiter:innen führen eine breite Palette von Touren, darunter Feierabendtouren, Tagesausflüge durch.…

Das Bild zeigt den Text B74 nie über einer angedeuteten Straße, die mit einem roten Kreuz durchkreuzt ist

Bündnis B74 nie - eine Umgehung?

Das Bündnis B74 nie setzt sich gegen eine Umgehung der Bundesstraße 74 ein. Die Umgehung wurde in den 80er-Jahren einmal…

Im Vordergrund in der Mitte ist ein Fahrrad mit einem großen Herz, welches das Fahrrad verdeckt. Auf dem Herz steht bitte mit 1,50 m Abstand überholen. An den Seiten sind Hinweisschilder, die auf Seitenstreifen für Fahrräder, Überholabstand innerorts und auf Fahrräder auf der Fahrban hinweisen

Buchholz, Diepholz und Hude weisen auf Überholabstände hin

Innerorts gilt nach der Straßenverkehrsordnung ein Überholabstand von 1,50 m, wenn Autos Menschen mit dem Fahrrad…

Zu sehen sind die Anzahl gezählter Räder an den Stellen Wümmebrücke, Wasserhorst, K5 Osterholz, K43 und Wummensiede

6. Sitzung des Dialogforums B 74 neu Ortsumgebung Ritterhude

6. Sitzung des Dialogforums B 74 neu, Online-Sitzung

Zu sehen ist eine Menge Radfahrender, die zu zweit nebeneinander auf der Straße in einer langen Schlange fahren

Fahren im Verband

Ab 16 Radler:innen kann man im Verband fahren. Als Verband muss man Radwege nicht benutzen und darf zu zweit…

Zeigen Abstand

Abstandregeln beim Überholen

Der gesetzliche Abstand beträgt 1,50 m innerorts und 2,00 m außerorts.

Fußweg Radfahrer frei.... Was bedeutet das?

Fußweg Radfahrer frei.... Was bedeutet das?

https://osterholz.adfc.de/artikel/adfc-osterholz-bietet-fahrsicherheitstraining-fuer-radler-an

Bleiben Sie in Kontakt